Dying Light indiziert - YT-Videos in DE verboten?

Dukuu

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Jan 25, 2015
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Hallo Community :)

Dying Light wurde in Deutschland vorläufig indiziert (auf Liste A gesetzt), was normalerweise auch ein Werbeverbot und eine öffentliche Präsentation des Spiels verbietet. Siehe hier: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Rechtsfolgen/Traegermedien/verbreitungs-und-werbeverbote.html
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Rechtsfolgen/Traegermedien/verbreitungs-und-werbeverbote.html
Ich hab ein LP zum Spiel angefangen und würde das auch gerne weiter führen, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich mich damit strafbar mache. Muss ich meine bisherigen Videos jetzt löschen? Vlt. ist einer unter euch juristisch bewandert und kann mich aufklären :) Wenn nicht, habt ihr eine E-Mail-Adresse von Freedom, wo ich solche Fragen stellen kann und mir weiter geholfen werden kann? Deutsch oder Englisch ist mir egal, aber in diesem Fall wäre deutscher Support wohl sinnvoll, weil es ein "deutsches Problem" ist.
 

TheBj03rn

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Dec 1, 2014
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Hi,
ich wollte auch immer samstags einen Part Dying Light hochladen ;).
Also Sarazar hat sein Lets Play auch abgebrochen, weil er mit den Jugendschutz zusammen arbeiten möchte, bei seiner Reichweite und den "Kiddy" Abonnenten ist das sinnvoll (y) (Y).
Quelle: Hier
Weiß nicht, frag doch den Freedom Deutschland Support unter: (email)
Hier

Mit freundlichen Grüßen
 

8-Bit-Relic

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Dec 17, 2014
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Juristische Beratung darf in Deutschland nur durch Juristen erfolgen.

Du kannst bei Youtube-Videos einstellen, ob das Video nur fuer Mature Audience ist. Die BPjS hat mir aber bislang immer in wenigen Tagen auf alle Fragen kostenfrei geantwortet. Schreibe die einfach mal an. Die werden es wissen und duerfen auch eine rechtskraeftige Aussage taetigen.
 
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Kratzigel+HD

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Jan 22, 2015
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Also ich würde Dir raten erstmal, so lange das LP einzustellen (alle Video auf Privat setzen) bis die Lage geklärt ist, weil sowas könnte auch zur einer Kanalsperrung führen, da du ein Spiel veröffentlichst was auf der A-Liste steht(stehen könnte). Das war damals bei dem Game "Dead Island (Epedemic und anderen Teilen)" genau so. Da es zu viel Gewalt hat, zu viel Blut und Körperteile geteilt werden, was Personen unter 18 Jahren nicht gezeigt werden darf, auf keiner öffentlichen Plattform.

8-Bit Relic said:
Du kannst bei Youtube-Videos einstellen, ob das Video nur fuer Mature Audience ist

ja könnte er, aber wie du vielleicht auch weist, kann man diese ab 18 Schleuse als jugendliches Kind einfach umgehen, indem man bei seinem G+ das Datum ändert und schon hat man alles frei, also würde ihm das nichts bringen.
 

Dukuu

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Jan 25, 2015
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Ok, mir ist die Sache zu heiß. Ich will keinen Stress mit meinem Kanal haben und hab jetzt alle DL Videos auf Privat gesetzt. Gibt dann auch keine weiteren DL Videos mehr. Schade, ich mag das Spiel sehr und hätte gerne weitere Folgen gepostet. Wenn ich iwann mal finanziell unabhängig von meiner Arbeit sein sollte (durch Lotto-Gewinn, oder nen anderen glücklichen Zufall), dann wander ich aus nach Österreich. Oder in die Schweiz. Die kacken sich nicht so ins Hemd wegen völlig harmlosen Dingen, wie Computerspielen in denen man Zombies(!) zerstückeln kann. Armes Deutschland.
 

Kratzigel+HD

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Jan 22, 2015
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Genau genommen doch, weil das Kind dann falsche Angaben gemacht hat. Darauf hat er ja keinen Einfluss.

Ja stimmt schon, aber er wird dennoch dafür haftbar gemacht das er dieses indizierte Spiel dennoch freigeben hat auch wenn er es auf +18 gestellt hat, da er für den Inhalt des Kanals verantwortlich gemacht wird
 

8-Bit-Relic

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Dec 17, 2014
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Ja stimmt schon, aber er wird dennoch dafür haftbar gemacht das er dieses indizierte Spiel dennoch freigeben hat auch wenn er es auf +18 gestellt hat, da er für den Inhalt des Kanals verantwortlich gemacht wird
Ich weis leidet nicht, ob der Youtubeschutz in Deutschland juristisch als austeichend angesehen wird.
 

Kratzigel+HD

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Jan 22, 2015
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Ja aber myvideo ist in Bukarest und somit in der EU auch vertreten und somit haben die ganz andere Richtlinien einzuhalten durch die EU als Google in Amerika ;)

Und die Bundesprüfstelle für Medien hat halt in Deutschland was dieses produzieren von Spielen auf öffentlichen Plattformen den längeren Hebel und somit ist ist es auch klar, das Youtube nur den Speicherbedarf dafür hergibt für alles andere ist der Inhaber (Du)dafür verantwortlich, sauberer Content etc. pp. Und wenn die Publisher und die Prüfstelle der Meinung sind diesbezüglich einen Anwalt einzuschalten dürfen sie das sogar im Schutze der Jugend tun.
 

8-Bit-Relic

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Dec 17, 2014
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Wie schon gesagt, ich kann keine ausreichend juritische Aussagen treffen. Ich haette gedacht, dass Google sich an die europaeischen Richtlinien halten muesste, wenn es Dienste in Europa anbietet - wie andere amerikanische Firmen es ja auch offiziell muessten. Ich war nur ewig nicht mehr auf der deutschen Youtubeseite...

Generell wird es allerdings nicht Sinn machen die Serie fortzusetzen so oder so...
Juengere Youtuber koennen ja immer noch auf auslaendische Seiten ausweichen und dort eine Community zur Diskussion schaffen, was ein deutsches Video wohl unsinnig erscheinen laesst. Tut mir leid fuer Deine Arbeit.
 

TheBj03rn

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Dec 1, 2014
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yt-projekt.tk
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Hi,
wenn man es von den MCN Servern von Freedom hochlädt, die in IP Location (107.23.244.134):
- Virginia - Ashburn - Amazon Technologies Inc. stehen, wirds ja nicht vom "Deutschen" hochgeladen…
Ich kenne einen YouTuber der glaube ich Schweitzer ist, er macht weiter…

*Edit*
Oder man weißt YouTube an nur YouTube.Com zu benutzen also nicht die Deutsche Domain/Server, würde das gehen? :eek:

Mit Freundlichen Grüßen
Björn - Der auch ein Dying Light Lets Play machen will!
 
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8-Bit-Relic

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Dec 17, 2014
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Hi,
wenn man es von den MCN Servern von Freedom hochlädt, die in IP Location (107.23.244.134):
- Virginia - Ashburn - Amazon Technologies Inc. stehen, wirds ja nicht vom "Deutschen" hochgeladen…
Ich kenne einen YouTuber der glaube ich Schweitzer ist, er macht weiter…

*Edit*
Oder man weißt YouTube an nur YouTube.Com zu benutzen also nicht die Deutsche Domain/Server, würde das gehen? :eek:

Mit Freundlichen Grüßen
Björn - Der auch ein Dying Light Lets Play machen will!
Ich wusste nicht, dass wir etwas mit der IP von Freedom hochladen koennen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die genutzte IP irgendeine Rechtslage aendern wuerde. Man koenne sich sonst ja einfach einen Proxyzugang von einem Land besorgen, dass keinen Jugendschutz oder Copyright kennt und alle Probleme dieser Art waeren geloest und unser Zweitkanal wuerde nur Hollywoodfilme zeigen.
 

Akamo

Rising User
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Hi,
wenn man es von den MCN Servern von Freedom hochlädt, die in IP Location (107.23.244.134):
Deutschen
" hochgeladen…Ich kenne einen YouTuber der glaube ich Schweitzer ist, er macht weiter…

Bei solchen Angaben ist immer der Wohnsitz des Eigentümers gemeint. Das gleiche gilt z.B. auch bei Angaben des Impressums auf einer Website. Klar kann man sich einen offshore Server hosten, das Impressum nicht angeben und nur per VPN darauf zugreifen. Aber als deutscher eine (öffentliche) Website ohne Impressum zu betreiben bleibt illegal.

Oder man weißt YouTube an nur YouTube.Com zu benutzen also nicht die Deutsche Domain/Server, würde das gehen? :eek:

Beide Domains (youtube.com & youtube.de) verweisen auf den selben Server (173.194.65.136)
Dies macht also keinen Unterschied aus.
 
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Kratzigel+HD

Rising User
Jan 22, 2015
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KBPPS
Ja zudem könnten man trotzdem die eigentliche IP "(107.23.244.134):
" mit einem Backdoorscan-Verfahren leicht heraus finden und daraus schließen das der Hauptabnehmer dieser verschleierten IP doch aus Deutschland stammt und du somit dich wieder mit der deutschen Rechtslage berührt wirst.

Von daher, wenn du Dir selbst ein gefallen tun willst, lass die Finger davon!
 

8-Bit-Relic

Renowned User
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Dec 17, 2014
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Bei solchen Angaben ist immer der Wohnsitz des Eigentümers gemeint... Aber als deutscher eine (öffentliche) Website ohne Impressum zu betreiben bleibt illegal....
Ich gehe davon aus, dass bei beidem der deutsche Wohnsitz und nicht die Staatsangehoerigkeit ausschlaggebend ist.
 
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