Woran erkennt man ein "Urheberechts 'Claim'"?

Füchschen

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Dec 31, 2015
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Ja, ja... Ich und meine "Fragen" schon wieder :/

Da steht jetzt: "Wenn ich mit den Bedingungen einverstanden bin, brauche ich nichts weiter unternehmen".
Sagen wir mal so: Es kommt drauf an, ob die Musik noch in Deutschland abgespielt wird.
c.jpg

Auftraggeber ist "Position Music".
Ich sollte mir eventuell einen 2. Account machen um in regelmäßigen Abständen zu testen, ob die Musik nicht doch irgendwann in Deutschland gesperrt wird.
Falls jemand kurz testen kann, ob noch alles freigeschaltet ist.
Die Sperrung der Musik tritt, soweit ich das noch in Erinnerung hab, nicht für den eigenen Account ein.
Also müsste ich wirklich ein 2. Account dafür erstellen um das zu testen.

In der Videobeschreibung habe ich folgendes eingetragen:
[...]
║►Music◄
║● Down in Flames - Blue Stahli

║Music used with permission from Freedom! and Position Music
http://www.positionmusic.com
[...]
Kann sein, dass es vom Automatischen System nicht so erkannt wurde.
Ich glaube kaum, dass jemand 24/7 unter einer Flackernden und Brummenden Energiesparlampe sich alle Videos einzeln anschaut :D (Wer die Andeutung versteht: Awesome!)
 

defender833

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Defender833
Hattest du das Video auf ungelistet und abgewartet bis der Claim gepostet und wieder released wurde?
normal sollte das nämlich der Fall sein. Im Prinzip musst du als Freedom! Partner bei sowas einen Einspruch erheben, denn du bist ja berechtigt das Video zu monetarisieren. Allerdings unterscheidet sich deine Formatierung auch von dem was sich deren automatisches System gern wünscht:

“Song name”
by “Artist name"
Music used with permission from Position Music and Freedom!
www.positionmusic.com

Das würde ja so aussehen. Prinzipiell gleich gehalten, ob das System das erkennt is ne andere Frage. =/ Aber ist kein Problem besser du stellst die Fragen als das es hinterher heist funktioniert nicht und keiner weiß warum weil niemand davon wusste das du nen Claim bekommen hast. :D

Btw wenn da vom Antragsteller monetarisiert steht dann is das Video nicht gesperrt - das tritt nur dann ein wenn in Video-Manager der blaue Hinweis steht "Das Video wurde in einigen Ländern gesperrt"

Hoffe damit konnte ich dir ein bissl helfen! Cheers Martin
 

Füchschen

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Dec 31, 2015
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Das video war von Anfang an freigegeben. Nur der Channel-Trailer war ungelistet wegen dem Contest.
Aber dort wurde ja auch keine Musik von FiXT verwendet.

Und der Text: "Das Video wurde in einigen Ländern gesperrt" ist doch nur Schikane.
Eigentlich ist es doch eh immer Deutschland, wo Videos wegen Musik gesperrt werden *g*

Ich hab das nur deswegen so gemacht für den Fall, dass ich mehrere Soundtracks verwenden will.
Da es dem Programm eigentlich einerlei seien sollte, ob man Songs untereinander oder Hintereinander schreibt,
könnte ich das folgendermaßen machen:
║►Music◄
║● “Song name 1” by “Artist name 1"
║● “Song name 2” by “Artist name 2"
║● “Song name 3” by “Artist name 3"
║● [...]

║Music used with permission from Freedom! and Position Music
http://www.positionmusic.com

Meine Programmier-Logik im Kopf sagt, dass würde keinen unterschied machen.
Und genau so wird das auch über die Youtube API wiedergegeben. Hab mir das ja oberflächlich schon angeschaut, wie du weißt.
Dann steht im Programm sowas wie: [Suche Nach]: “[Song-Datenbank]” by “[Artist-Datenbank]"

Ich werde einfach mal schauen, ob die nächsten Videos auch ein claim abbekommen.
Meine Videos sind ja stärker Musik-geprägt als ein Lets-Play, wo die Kommentierung der Vordergrund ist.
Machen wir mal wieder ein "Let's Test" draus ;D
 

defender833

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Aug 19, 2014
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Defender833
klingt nach einer guten Idee - bitte teile uns die Erfahrungen die du gemacht hast mit, und wenn weiter claims kommen dann quatsch ich noch mal mit dem Fixt Support.
 

Stefan Recht

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May 27, 2015
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Dumme Frage (ich verwende Epidemic Sound, weil da halt via Freedom-Login und keine Restriktionen), aber du bist schon als Freedom-Partner gelistet, korrekt?

FIXT hatte ich Distanz gehalten, hatte da selber kein so dolles Gefühl, das Handling war für mich auch doof - bei Epidemic hatte ich bisher noch nie Probleme und habe auch Spielaufzeichnungen, komplett mit Musik überlegt, über 30 Minuten von deren Player.

P.S. Bitte füge ein Impressum zu deinem Kanal hinzu, ist für Deutschland Pflicht, auch wenn viele das ignorieren. Dabei reicht aber schon die Angabe des Netzwerkes, damit du deine private Adresse nicht herausgeben musst. Einfach am Ende unter Kanalinfo folgendes eintragen:

Zum Netzwerk:
any.TV Limited, 10A Seapower Ind. Centre,
177 Hoi Bun Road, Kwun Tong,
Kowloon, Hong Kong
http://any.tv
http://freedom.tm
Management: George Vanous
Registration Number: 1918816
 
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Füchschen

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Dec 31, 2015
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Offiziell wird der Kanal als Freedom-Partner gelistet.
Das Impressum ist mit auf der Webseite eingebaut,
weil ich den begrenzten Platz der Kanalbeschreibung auch wirklich
für eine Kanalbeschreibung nutzen will.

Wenn alle Baustellen behoben sind, ist es auch verlinkt.
Der Kanal selbst ist ja auch noch im Aufbau, genau wie vieles andere auch.
 

Stefan Recht

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May 27, 2015
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Ich glaube bei einem Impressum gilt die Pflicht das dieses mit maximal 2 Klicks erreichbar sein muss, jedenfalls wenn ich das richtig in Erinnerung habe - würde daher, rein rechtlich, darauf tippen das bei einem gewerblich genutzten Account dies in der Kanalinfo sein muss.
 

Füchschen

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Dec 31, 2015
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Dann wären es aber auch dort schon 3 Klicks:
Google -> (Erster Klick) Youtube Video -> (zweiter Klick): Kanal -> (dritter Klick): Kanalbeschreibung.

Also sind alle eh schon Illegal unterwegs, weil schon bei der Google Suchmaschine die Youtube-Videos angezeigt werden.
Technisch gesehen muss man vom embedded Video also erst mal auf die eigentliche Youtube-Seite kommen.

Damit will ich verdeutlichen, dass das ganze sehr variable ist.
Und über Youtube läuft bei mir sowieso nichts Gewerblich. Dafür muss erstmal meine Webseite fertig werden,
dann lass ich mir das noch mal durch den Kopf gehen.
Hab ja nicht mal meine Paypal Adresse angegeben. :confused:

Deshab habe ich auch nie wirklich Interesse gehabt, meine Videos zu Monetisieren.
Hab also alle meine Ziele direkt nach dem Beitritt ins Netzwerk erfüllt :D
(Hab halt keine hohen Ansprüche)
 

Stefan Recht

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May 27, 2015
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Grundsätzlich gehört YouTube ja zu Google und man kann davon ausgehen das der Großteil der Videos über die Videosuchmaschine YouTube frequentiert werden und dann sind wir immer noch bei der 2-Klick-Regel.

Und doch: Dein Kanal läuft gewerblich. Du bist doch hier bei Freedom, du bist auch, hast du selber gesagt, mit Freedom verpartnert auf deinem Kanal und somit kann eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden.
 

Füchschen

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Dec 31, 2015
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Wenn meine Videos von meiner Webseite aus gesehen werden,
sind das allerdings von dort aus 3 Klicks um auf die Kanalbeschreibung zu kommen.

Egal wie ich es drehe oder wende:
Ich kann in jedem Fall angezeigt werden, da es immer 2 verschiedene Einstiegspunkte gibt.
Webseite: 3 Klicks bis zur Kanalbeschreibung
Youtube: 3 Klicks bis zum Webseiten Impressum.

Finde ein passenden Richter und deine Chance mich zu verklagen steht bei 100% :D
 

Stefan Recht

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May 27, 2015
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Eine Webseite hat ebenfalls eine Impressumspflicht, Ausnahme sind ganz private Seiten, die auch nur in privaten Kreisen (Familienfotoalbum) genutzt werden.

Das hat nichts mit passendem Richter zu tun, sondern mit geltendem deutschen Recht.
 

Füchschen

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Dec 31, 2015
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Ich bleibe bei meiner geplanten version.
Youtube und Webseiten Impressum auf der Webseite.
Beides voneinander sichtlich getrennt.

Wäre nicht das erste mal, dass eine Klage gegen mich auf den Kläger mit doppelter Wucht zurück gefeuert wurde.

"Wer ohne Sünde sei, der werfe den ersten Stein."
-Aus irgend einem Religiösem Buch...